Impfempfehlung

nach Empfehlung der Tierärztekammer und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte

 

Die Impfung ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten

und deren Verbreitung

 

Die Notwendigkeit von Impfungen ist unbestritten. Impfungen tragen dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Pferde zu erhalten und zu fördern. Sie dienen dem Schutz des Einzeltieres und über den Bestandsschutz letztendlich dem Schutz der gesamten Pferde-population. Im Rahmen dieser Zulassung werden die Wirksamkeit und die Unschädlichkeit

bzw. die Verträglichkeit und Sicherheit der Impfstoffe geprüft. Daher sind unerwünschte Nebenwirkungen bei den Impfstoffen für Pferde außerordentlich selten.

 

Als hilfreich für die Strukturierung der Impfungen hat sich das Konzept bewährt, die zu impfenden Komponenten in Core- und Non-Core-Komponenten zu unterteilen.

Dabei richten sich Core-Komponenten gegen jene Infektionen, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein muss, da diese, wie Tetanus, bei den Pferden lebensgefährliche Krankheiten verursachen. Zu den Core-Komponenten zählen ebenso diejenigen Impfstoffe, die

vor schweren Krankheiten mit hoher Sterblichkeit schützen oder diese zumindest positiv beeinflussen können. Ebenso können sie durch eine verminderte Erregerausscheidung dazu beitragen, den Infektionsdruck im Bestand zu reduzieren und im Idealfall die Infektion einzudämmen.

Die Non-Core-Komponenten sind grundsätzlich nicht weniger wichtig, aber nicht für jedes Pferd zu jeder Zeit bedeutend. Ein Schutz gegen diese Erreger ist also nur für exponierte Pferde notwendig und nicht für alle Pferde gleichermaßen.

Die Immunkompetenz des Fohlens und die Impfhistorie der Mutterstute bestimmen den geeigneten Zeitpunkt für die erste Impfung.

Fohlen erhalten die mütterlichen Antikörper ausschließlich mit dem Kolostrum, nicht über die Plazenta.

 

Impfempfehlung

 

Core-Komponenten gegen:

  1. Tetanus
  2. Equine Influenza
  3. Equine Herpesvirus-Infektionen mit Typ 1 + 4

 

Tetanus

Tetanus oder auch Starrkrampf wird durch das Bakterium Clostridium tetani verursacht. Diese Bakterien treten entweder durch oberflächliche oder tiefe Wunden ein, sehr oft aber durch eher ‚unauffällige’ Wunden, z.B. ein Stichkanal, bei dem die Wunde klein ist und sich rasch schließt. Nach der Bakterienvermehrung kommt es zur Bildung des Tetanustoxins, welches über die Blutbahn ins ZNS gelangt. Die Erkrankung beginnt mit einer Versteifung der Muskulatur, Krämpfen und Lähmungen. Durch die Beteiligung der Muskulatur im Rachen-/Schlundbereich hören die Pferde auf zu fressen und nehmen oft eine starre Haltung ein. Typisch ist die gespreizte Stellung der Gliedmaßen, auch Sägebockartige Stellung genannt. Die Prognose bei vollständig entwickelten Symptomen ist ungünstig, umso wichtiger ist die aktive Schutzimpfung.

 

Impfung: wenn die Mutterstute korrekt geimpft wurde, werden Fohlen ab dem 6.-8. Monat 2 x im Abstand von 4-8 Wochen geimpft, danach erfolgt eine Auffrischung nach 12 Monaten, anschließend alle 2 Jahre.

 

Equine Influenza

Die Pferdeinfluenza wird durch Viren verursacht, welche sich hauptsächlich im Atmungstrakt festsetzen. Die Virusausscheidung erfolgt mit den Sekreten und Exkreten der Atemwege, die Virusaufnahme über Tröpfcheninfektion. Symptome sind starke Rötungen der Nasenschleim-häute, Bindehautentzündung, Schwellung der Lymphknoten, gefolgt von trockenem Husten, wechselnden Fieberphasen und Mattigkeit, eitrigem Nasenausfluss bis hin zur Lungenentzündung.


Auch hier besteht die Grundimmunisierung aus 2 Impfungen im Abstand von 6 - 8 Wochen, bei Fohlen ca. ab dem 4. Lebensmonat. Danach erfolgt nach ca. 6 Monaten die 3. Teilimpfung der Grundimmunisierung; Beim Turnierpferd darf eine Influenzaimpfung nicht älter als 6 Monate sein (korrekte 3-teilige Grundimmunisierung vorausgesetzt). Bei Pferden die nicht an größeren Pferdeansammlungen aus verschiedenen Beständen teilnehmen, reicht ein Impfintervall von 12 Monaten.


Equines Herpesvirus Typ 1 + 4

Das EHV 1 Virus ist Erreger des Stutenabortes und verursach häufig seuchenartig auftretene Abortstürme, meist zwischen dem 7. und 10. Trächtigkeitsmonat. Es kommt auch zu neurologischen Symptomen sowie zu verschiedenen respiratorischen Erkrankungen.

Das EHV 4 Virus ist Erreger der sog. Rhinopneumonitis (Manifestation im Atmungstrakt); Erkrankungen treten meist bei Fohlen auf. Bei älteren Pferden kann es auch zu neurologischen Symptomen und zu Spätaborten kommen. Die Rhinopneumonitis ist weltweit verbreitet und tritt bei Pferden, Eseln und Maultieren auf. Im Anschluss an respiratorische Erkrankungen kann es auch zum Übertritt des Virus in den trächtigen Uterus kommen, die Folge ist häufig eine Fehlgeburt. Zu Erkrankungen kommt es meist bei Fohlen, welche nicht mehr durch AK der Mutter geschützt sind, und bei Jährlingen. Es entwickelt sich eine akute Infektion der oberen Atemwege, Fieber, Kehlkopfentzündung und chronischem Husten. Ältere Pferde erkranken meist bei stärkerer Belastung und Stress. Wenn das EHV 4 Virus auf das Zentralnervensystem übergreift, kann es zu neurologischen Symptomen wie schwankender Gang (Ataxie) und teilweisen Lähmungen kommen. Bei der Behandlung ist absolute Schonung unumgänglich, zur Vorbeuge gegen bakterielle Sekundärinfektionen werden Antibiotika eingesetzt. Auch schleimlösende Medikamente kommen zum Einsatz.


Die Impfung gegen Herpesinfektionen erfolgt im 4. und 6./7. Lebensmonat, nach 6 Monaten erfolgt eine Auffrischung. Danach ist alle 6 Monate eine Wiederholung erforderlich.